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Privat Versicherte

Privat Versicherte

Nach der ersten Kontaktaufnahme zu einem festen Therapeuten von uns, bemüht sich dieser, Ihnen möglichst zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch anzubieten. In diesem machen wir uns zusammen mit Ihnen ein Bild davon, welche individuellen Veränderungswünsche Sie mitbringen, in welchem Zeitrahmen und mit welcher Herangehensweise diese Veränderungen realisierbar scheinen. Das Erstgespräch dient natürlich auch dem gegenseitigen persönlichen Kennenlernen. Je nach den Bedingungen Ihrer Versicherung kann es notwendig sein, nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Psychotherapie an Ihre Versicherung zu senden. 

 

Die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe übernehmen die Kosten üblicherweise. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle, in welchem Umfang diese die Kosten psychotherapeutischer Leistungen trägt. Für Soldaten trägt die Bundeswehr die Kosten einer Psychotherapie. Bitte wenden Sie sich vorab an Ihren Truppenarzt.

Das Honorar für Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten. Eine detaillierte Auflistung der Kosten finden Sie hier.

Selbstzahler

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten Ihrer Therapie privat tragen möchten, müssen Sie lediglich einen Termin zum Erstgespräch bei einem festen Therapeuten vereinbaren und können dann sofort mit den ersten Therapiesitzungen beginnen.

Jegliche Formalitäten der Krankenversicherungen spielen für Sie keine Rolle

Eine Übersicht der zu erwartenden Kosten finden Sie hier.

Gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte

Jeder von uns beiden betreibt seine eigene Privatpraxis, das heißt, es besteht keine generelle Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Behandlung durch Ihre gesetzliche Versicherung ist unter bestimmten Bedingungen dennoch möglich:

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in Ausnahmefällen - im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens - die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die Kostenerstattung kann dann beantragt werden, wenn es aufgrund der derzeitigen Versorgungssituation nicht möglich ist, in einer zumutbaren Entfernung von Ihrem Wohnort und mit einer zumutbaren Wartezeit einen Behandlungsplatz bei einem Kassenpsychotherapeuten zu finden. 

 

Hier finden Sie genauere Informationen zum Ablauf und den Voraussetzungen des Kostenerstattungsverfahrens.

 

In einem persönlichen Erstgespräch haben Sie aber auch ohne lange Wartezeiten die Möglichkeit, uns Ihr Anliegen zu schildern und uns kennenzulernen. Wir klären gerne gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Schritte für die Inanspruchnahme des Kostenerstattungsverfahrens und unterstützen Sie bei der Beantragung. Die Kosten für das Erstgespräch werden von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen, wir stellen es mit 80 Euro privat in Rechnung.

Für Versicherte der bahn BKK können die therapeutischen Sitzungen direkt abgerechnet werden.

Gruppentherapie

Gruppentherapie

Nach unserem ersten Kontakt machen wir uns im ersten Einzelgespräch zunächst gemeinsam ein Bild von Ihrem Anliegen und davon, inwiefern eine Gruppentherapie für Sie hilfreich sein kann. Bis zum Beginn einer neuen Gruppe kann es zu Wartezeiten kommen. Gruppentherapie ist nur als Selbstzahler möglich.

Paartherapie

Paarberatung

Je nach Ihrer familiären und beruflichen Situation sind auch Abend- und Wochenendtermine möglich. Paarberatung und -therapie gelten als individuelle Wunschleistungen und werden zur Zeit weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenversicherungen übernommen. Eine Übersicht über die entsprechenden Kosten finden Sie hier.

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